Am 10. März 2021 ist in der EU die Verordnung "über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor" in Kraft getreten. Sie ist Teil des EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen, mit dem unter anderem die Ziele des Pariser Klimaabkommens erreicht werden sollen. Im August 2020 unterzeichnete die Baloise Group, zu der auch wir als Baloise Life (Liechtenstein) AG gehören, die Prinzipien für nachhaltige Versicherung (PSI – Principles for Sustainable Insurance) und verpflichtete sich somit, Kriterien für Umweltschutz, Soziales sowie gute Unternehmensführung in ihren Kerngeschäften zu verankern (ESG-Kriterien - Environmental, Social and Governance). Im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Baloise Group möchten wir Nachhaltigkeitsaspekte in unsere Kernprozesse integrieren, um Dienstleistungen und Produkte so zu gestalten, dass sie positive Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben.
In Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie sind wir dabei, alle gesetzlichen Anforderungen, die sich aus der ESG Thematik ergeben zu analysieren und uns ESG-konform auszurichten. Dazu gehört unter anderem die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageentscheidungsprozessen.
Die Nachhaltigkeitsrisiken und die nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren sind derzeit noch nicht in die Versicherungsberatung integriert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass uns gegenwärtig noch keine Information zu den Nachhaltigkeitsrisiken der angebotenen Anlagestrategien oder Vermögenswerte zur Verfügung stehen. Sobald die notwendigen Informationen vorliegen, werden wir die entsprechenden Anpassungen vornehmen.
Im Rahmen des Vergütungssystems werden Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt, um die Motivation von Führungskräften und Mitarbeitern zum Thema Nachhaltigkeit zu forcieren. Hierbei orientieren wir uns an den Vorgaben der Baloise Group.