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Die Versicherungsaufsicht
Baloise Vie Luxembourg Die Versicherungsaufsicht

Jedes Land verfügt über ein Aufsichts- und Kontrollorgan, das für das ordnungsgemäße Arbeiten des Versicherungssektors und die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften durch alle in seinem Zuständigkeitsbereich niedergelassenen und tätigen Versicherungsunternehmen verantwortlich ist.

Das Commissariat aux Assurances (CAA), eine öffentliche Einrichtung, die dem Ministerium untersteht, ist die offizielle luxemburgische Versicherungsaufsichtsbehörde, dessen Aufgabe die Überwachung aller Akteure der Versicherungsbranche und ihrer Aktivitäten ist. Sie schützt die Interessen der Kunden und bietet ihnen gleichzeitig eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der auf die qualifizierten Vermögenswerte geltenden Vorschriften.

Damit ein korrektes Funktionieren des Versicherungssektors sichergestellt ist, gibt es zahlreiche Maßnahmen. Hierzu gehören:

  • Die Zulassungsbedingungen für die gewerbliche Tätigkeit eines Versicherers sind sehr streng und zielen vor allem auf die finanzielle Solidität der Versicherungsgesellschaften ab.
  • Jede Luxemburger Versicherungsgesellschaft muss jederzeit über ein ausreichendes Niveau von Eigenmitteln (Solvabilitätsspanne und Garantiefonds) verfügen, um sämtlichen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Versicherten nachkommen zu können.
  • Jede Gesellschaft muss dem CAA pro Quartal einen Bericht vorlegen, in dem der Betrag des Vermögens ihrer Kunden aufgeführt ist. Auf diese Weise kann das CAA prüfen, ob die technischen Rückstellungen den jeweiligen Vermögen entsprechen.
  • Das CAA hat den Auftrag, die Solvabilität und die finanzielle Solidität der Unternehmen zu kontrollieren. Zu diesem Zweck kann es sich vor Ort begeben und die Vorlage jedes beliebigen Dokuments fordern, anhand dessen es seine Kontrollen durchführen kann (unter Wahrung des Berufsgeheimnisses).
  • Wenn es Nichteinhaltungen von Gesetzen oder Bestimmungen feststellt, ist das CAA befugt, gegen Akteure im Bereich des Versicherungssektors Sanktionen zu verhängen. Dies kann bis zum Entzug der Zulassung gehen.
  • Wenn ein Unternehmen seine Aktivitäten einstellt, überwacht das CAA den Ablauf der Liquidation mit dem Ziel, die Rechte der Versicherungsnehmer zu wahren.

Zudem gibt es auf europäischer Ebene ein Aufsichtsorgan, nämlich die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Dabei handelt es sich um eine unabhängige Behörde der EU, die Effizienz und Kohärenz der Bestimmungen und die Überwachung im Bereich Versicherungen und berufliche Altersvorsorge gewährleistet.

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