Eine gute und transparente Beziehung zu unseren Kunden und Vertriebspartnern aufzubauen und zu erhalten steht bei uns an oberster Stelle. Auch wenn die Technik uns bei der Bewältigung unserer Aufgaben unterstützt, ist und bleibt es doch immer der Mensch, der entscheidet und die Verantwortung trägt. Trotz allen Bemühungen, unsere Aufgaben stets sorgfältig und korrekt zu erledigen, können wir nicht ausschliessen, dass wir versehentlich einen Fehler gemacht haben oder Sie aus anderen Gründen mit uns unzufrieden sind.
Für diese Anliegen haben wir ein Beschwerdemanagement eingerichtet.
- Der schnellste und bequemste Weg ist über unser
Beschwerdeformular auf dieser Seite
- Über den Postweg erreichen Sie uns:
Baloise Life (Liechtenstein) AG
Alte Landstrasse 6
FL-9496 Balzers
Liechtenstein
- Per E-Mail erreichen Sie uns: complaints@baloise-life.com
- Telefonisch erreichen Sie uns: +423 388 90 00
- Per Fax erreichen Sie uns: +423 388 90 21
Bitte beachten Sie, dass wir zwar gerne Ihre telefonische Beschwerde entgegennehmen, aber wir zur inhaltlichen Bearbeitung die Beschwerde in Textform benötigen. Nur so können wir sicherstellen, dass die Informationen an die tatsächlich berechtigten Personen fliessen. Bei einer telefonischen Beschwerdeeinreichung schicken wir Ihnen gerne ein Beschwerdeformular zu.
- Ihre Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, Telefon-/Fax-Nummer und E-Mail Adresse)
- Ihre Rolle in Bezug auf den Vertrag (z.B. Versicherungsnehmer, Begünstigter oder Makler)
- Die Policennummer
- Schilderung Ihres Anliegens
- Notwendige Zahlen, Daten und Fakten zur Beschwerde
Im Rahmen der Beschwerdebearbeitung werden wir erfahrungsgemäss relevante Daten in Bezug auf die Beschwerde erheben und speichern und ggf. an Sie weiterleiten. Bei der Verarbeitung von Daten beachten wir selbstverständlich die einschlägigen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung.
Daneben gibt es in Liechtenstein für Lebensversicherungsverträge das sog. Geschäftsgeheimnis welches, vereinfacht gesagt, die Weitergabe von Informationen über den Vertrag durch das Versicherungsunternehmen bzw. seine Mitarbeiter an Dritte untersagt, es sei denn, der Versicherungsnehmer hätte uns vorgängig von dieser Verpflichtung befreit. Sofern Sie also nicht der Versicherungsnehmer sind, benötigen wir zur Bearbeitung der Beschwerde eine vom Versicherungsnehmer eigenhändig unterschriebene Befreiungserklärung. Eine Mustervorlage können Sie hier herunterladen.
Jede Art von Unzufriedenheit wird von uns gleich ernst und wichtig genommen – das Wort „Beschwerde“ müssen Sie dabei weder schriftlich noch mündlich verwenden.
Alle Beschwerden werden zentral von unserem Beschwerde-Beauftragten erfasst, analysiert und ausgewertet. Selbstverständlich wird Ihre Beschwerde vertraulich behandelt und so schnell wie möglich bearbeitet. Beschwerden bearbeiten wir in der Regel binnen drei bis fünf Werktagen ab Eingang.
Finden wir zeitnah keine Lösung, erhalten Sie einen Zwischenbescheid von uns, worin wir Ihnen die Gründe für die Verzögerung, sowie die nächsten Schritte in der Beschwerdebearbeitung darlegen.
Nach abschließender Klärung erhalten Sie eine schriftliche Stellungnahme. Dabei verwenden wir eine klare, eindeutige und verständliche Sprache.
Die Beschreitung des Rechtswegs bleibt Ihnen selbstverständlich unbenommen und wird durch die Beschwerdeerhebung nicht beeinträchtigt.
Teilen Sie uns Ihr Anliegen schnell und einfach mit.